Die "Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen" (GAAA) organisiert regelmäßig die "Internationale Woche" am Atomwaffen-Stützpunkt Büchel

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Ziviler Ungehorsam im Rahmen der "Internationalen Aktionswoche" im Juli 2017

Im Rahmen der hauptsächlich von der GAAA-Koordinatorin begleiteten 20-Wochen-Aktionspräsenz gab es zwischen dem 13. und 18.7.2017 drei Go-Ins und eine Blockade. Am 13.7.2017 gingen eine Aktivistin und ein Aktivist, beide aus den USA, durch den leicht zu öffnenden provisorischen Zaun am Verkehrskreisel vor dem Fliegerhorst-Haupttor etwa 100 Meter in den militärischen Sicherheitsbereich hinein und gelangten bis zum eigentlichen Haupttor, wo sie von Wachsoldaten festgesetzt wurden. Die herbeigerufene Polizei stellte ihre Personalien fest und entließ sie an Ort und Stelle wieder.
Nachdem am 15.7.2017 vor dem Haupttor vor rund 300 Menschen eine Kundgebung und ein Konzert, u.a. mit Konstantin Wecker, stattgefunden hatte, gab es am Sonntag, 16.7.2017 auf dem Verkehrskreisel eine Andacht, nach deren Ende sich ca. 30 Personen (aus den USA, Niederlanden, Belgien und Deutschland) durch den provisorischen Zaun hindurch auf den Weg zum Haupttor begaben. Zwei Aktive aus den USA ließen vor dem Haupttor die amerikanische Flagge herunter und wollten sie verkehrt herum wieder hochziehen, was aber von einem Bundeswehrsoldaten unterbunden wurde. Da überraschender Weise auch das Fußgängertor neben der an diesem Sonntagmittag geschlossenen Haupteinfahrt geöffnet werden konnte, gingen die AktivistInnen weiter in das Militärgelände hinein. Die wenigen Wachsoldaten am Haupttor konnten sie nicht aufhalten. Die PazifistInnen hatten Brot dabei, das sie den Soldaten unter dem Motto "Brot statt Bomben" anboten. Sie lasen den Soldaten den Text des Atomwaffen-Verbotsvertrags vor, der wenige Tage zuvor bei der UNO in New York von 122 Staaten beschlossen worden war. Einige gelangten bis etwa 100 Meter hinter das Haupttor, bevor sie von Soldaten gestoppt wurden. Danach ähnlicher Ablauf wie drei Tage zuvor: Herbeigerufene Polizei stellte Personalien fest und entließ die Leute wieder. Mehr als anderthalb Jahre später, im Februar 2019, begann das "Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr" damit, Bußgeldbescheide an die AktivistInnen zu schicken. Sie sollen Geldbußen von jeweils 150 Euro zahlen, weil sie sich "unberechtigt auf dem Gelände des Luft-/Boden-Schießplatzes des Fliegerhorstes Büchel" aufgehalten hätten. Viele der Betroffenen (eventuell auch alle) beabsichtigen, Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid einzulegen.
Am Montag, 17.7.2017 wurden ab 6 Uhr früh das Haupttor, das Lutzerather Tor und das Tor 1 durch Sitzblockaden versperrt. Vor dem Haupttor nahm der Chef der Fliegerhorstgruppe, ein Oberstleutnant der Bundesluftwaffe, von den anwesenden US-AktivistInnen den Text des Verbotsvertrags vom 7. Juli entgegen, woraufhin sich die US-Leute aus der Blockade entfernten. Die anderen BlockiererInnen des Haupttors wurden von Polizisten beiseite getragen, die beiden anderen blockierten Tore wurden nicht geräumt.
In der Nacht vom 17. auf 18.7.2017 unternahmen vier US-AktivistInnen und ein Deutscher in der Nähe des Haupttors ein Go-In, wobei sie vier Mal Zäune aufschnitten. Damit ist es erstmals FriedensaktivistInnen gelungen, in den inneren Sicherheitsbereich des Fliegerhorsts einzudringen. Sie verbrachten mehr als eine Stunde unentdeckt auf dem mit Erde bedeckten Dach eines Bunkers. Ein mitgeführter Geigerzähler schlug nicht aus. Die Gruppe wurde erst entdeckt, als zwei von dem Dach herunterstiegen, um das Wort "Disarm!" in die Bunkertür zu ritzen, wodurch ein Alarm ausgelöst wurde. Die fünf wurden von Bundeswehrsoldaten in Gewahrsam genommen, durchsucht und fotografiert, auch ein amerikanischer Soldat tauchte auf. Nach etwa einer weiteren Stunde wurden die fünf durch das Haupttor nach draußen geleitet, wo sie von der Polizei in Empfang genommen wurden, Platzverweise erhielten und entlassen wurden. Vorher hatte ihnen noch der Chef der Fliegerhorstgruppe gesagt, ihre Aktion sei sehr gefährlich gewesen, denn sie hätten dabei erschossen werden können. - Am 17. Januar 2018 kam es zur ersten Gerichtsverhandlung wegen dieses Go-Ins. Angeklagt war nur der einzige deutsche Teilnehmer an der Aktion, nicht aber die vier anderen TeilnehmerInnen, die in den USA leben. Die Ermittlungsverfahren gegen die vier AmerikanerInnen waren von der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen "geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses" eingestellt worden. Der deutsche Angeklagte, dem Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen wurden, erschien ohne Verteidiger im Gericht. Seine drei Beweisanträge wurden allesamt abgewiesen. Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen; der Amtsrichter verurteilte dann jedoch zu 40 Tagessätzen. Der Verurteilte legte Berufung ein. In der Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz am 16. Januar 2019 hatte er einen Rechtsanwalt als Verteidiger dabei. Der Gerichtssaal war von vielen BeobachterInnen überfüllt. Auch zwei der vier US-BürgerInnen waren gekommen, weil sie als Zeugin/Zeuge gehört werden wollten. Die beiden waren schon im Juli 2018 im Koblenzer Justizzentrum erschienen und hatten dort - vergeblich - dagegen protestiert, dass nicht auch sie wegen der Aktion strafverfolgt wurden. Die Staatsanwaltschaft war dabei geblieben, die vier nicht anzuklagen. Vom Vorsitzenden Richter am Landgericht, der jetzt die Berufungsverhandlung leitete, hatte der Verteidiger telefonisch zugesagt bekommen, dass Susan und John aus den USA als Zeugin/Zeuge aussagen könnten; eine Dolmetscherin und ein Dolmetscher waren anwesend. Nachdem der Angeklagte aber in der Verhandlung bereits ausführlich die Motivation für seine Handlung dargelegt hatte, erklärte der Richter, nun müssten keine Zeugen mehr gehört werden. Der Rechtsanwalt beantragte Freispruch auf Grund des § 34 des Strafgesetzbuchs ("Rechtfertigender Notstand"), die Vertreterin der Anklage beantragte Abweisung der Berufung. In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Verurteilung in der Cochemer Vorinstanz, setzte das Strafmaß aber von 40 auf 25 Tagessätze herunter. Der Verurteilte hat nun Revision eingelegt.

Ziviler Ungehorsam im Rahmen der "Internationalen Aktionswoche" im Juli 2018

Wie im Jahr zuvor gab es wieder mehrere Blockaden, zum Teil mit Räumungen, zum Teil "nur" mit Personalienfeststellungen durch die Polizei, zum Teil ohne beides. Am 11.7.2018 betraten drei AktivistInnen aus den USA den Militärischen Sicherheitsbereich in Richtung auf das Haupttor. Sie wollten einen Brief an den amerikanischen Befehlshaber übergeben. Bundeswehr-Wachsoldaten stoppten sie schon vor dem Haupttor, sprachen einige Minuten mit ihnen, führten dann zwei der drei wieder nach draußen, die dritte ließ sich von der Wache nach draußen tragen. Am 15.7.2018 schnitten AktivistInnen an fünf Stellen Löcher in den Militärzaun, durch die 18 Leute in den Fliegerhorst gelangten, davon eine Person im Rollstuhl. Die meisten mussten dafür auch noch Natodraht-Rollen überwinden. Einige gelangten bis zur Start- und Landebahn, drei besetzten ein Bunkerdach. Soldaten setzten die 18 fest und übergaben sie im Fliegerhorst der Polizei, die nach einiger Zeit in der Basis erschien. Die Polizei nahm die Personalien der 18 auf, die dann nach viereinhalb Stunden wieder nach draußen entlassen wurden: 7 US-BürgerInnen, 6 aus Deutschland, 4 aus den Niederlanden und einer aus England. Gegen die 10 aus den Niederlanden und aus Deutschland sowie gegen den einen US-Bürger, der in Deutschland lebt, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf "schweren Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung" eingeleitet.